25 Jan 2012 Internettauschbörse

Bullinger in der FAZ zu #megaupload: “Die Nutzung von Tauschbörsen ist illegal.” http://t.co/YasayyFa – Ach so? #Fragezeichen @CMSbloggtvon mir_tweets (RA Th. Gramespacher)

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27 Dez 2011 Internettauschbörse

Frage von ben: kennt ihr wohnungs- tauschbörsen im internet?

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Answer by Julie
Naja, schau doch mal bei der “Zweiten Hand” nach, im Internet haben die ja auch eine Seite.

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25 Sep 2011 Internettauschbörse

www.wbs-law.de Hotline: 0221 / 400 67 55 E-Mail: info@wbs-law.de Sie sind wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt worden?Haben Sie eine Abmahnung oder gar Klage wegen Filesharings (Musiktausch, Datentausch über das Internet) erhalten und fragen sich nun, was Sie tun können? Rechtsanwalt Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke bietet Ihnen hier eine erste Hilfestellung, wie Sie auf eine derartige Abmahnung reagieren sollten. Zahlreiche Rechteinhaber der Musikindustrie mahnen zur Zeit vermeintliche Urheberrechtsverstöße ab, oder werden von Kanzleien vertreten, welche in deren Namen Abmahnungen wegen angeblich illegalem Up- und Download von urheberrechtlich geschützten Musikdateien verschicken. Was wird von Ihnen gefordert? Mit der Abmahnung begehren die Rechteinhaber bzw. deren Vertreter die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, außerdem noch – statt Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung – die Zahlung eines Vergleichsbetrags, der je nach Anzahl der getauschten Dateien variiert. Wie reagiere ich nun auf eine derartige Abmahnung? Unterschreiben Sie auf keinen Fall unüberlegt die beigefügte Unterlassungserklärung und senden Sie an die Kanzlei zurück. Es ergeben sich dann nämlich unter Umständen folgende Nachteile: Sie erkennen unter Umständen die Schuld an. Sie erkennen die Kosten der Gegenseite an. Sie sind 30 Jahre an die Erklärung gebunden, ohne dass etwaige Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung berücksichtigt
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23 Sep 2011 Internettauschbörse

Eins ist klar: Das Hoch- und Runterladen von urhebergeschützten Materialen ohne Berechtigung ist illegal! Doch nicht alle Abgemahnten haben die ihnen vorgeworfene Tat auch tatsächlich begangen. Viele Kanzleien versenden Abmahnungen und verweisen auf dubiose Programme, mit denen sie angeblich die Urheberrechtsverletzung auch nachweisen können. Es scheint auf dem ersten Blick so leicht und so problemlos zu sein, seinen Lieblingsfilm oder sein Lieblingslied im Internet herunterzuladen. Kostenlos, denn warum zahlen, wenn es auch umsonst geht? Das damit den Urheberrechtsinhabern ein erheblicher Schaden entsteht, scheint den Wenigsten bewusst zu sein. Nur langsam bekommt die Film- und Musikindustrie dieses Problem in den Griff. Sie schickt massenweise Abmahnungen an all diejenigen, von denen ein Urheberrechtsverstoß vermutet wird. Doch nicht immer wurde der Verstoß auch tatsächlich von dem Abgemahnten begangen. Viele sind sich keiner Schuld bewusst, haben von den betroffenen Filmen noch nie gehört. Die Datensoftware: Doch wie kommen die Unternehmen dann überhaupt an die Daten der Internetbenutzer? Logt sich jemand ins Internet, so erhält er eine so genannte IP-Adresse. Eine lange Nummer, die mit einer Telefonnummer vergleichbar ist, nur für den Computer. Beim Internetprovider wird die Verknüpfung der IP-Adresse mit der Anschrift des Internetnutzers für gewisse Zeit gespeichert. Eine Software durchsucht die Tauschbörsen und greift sich die IP-Nummern heraus, die zu diesem

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5 Sep 2011 Internettauschbörse

Wenn man Raupen klonen könnte, dann wäre das doch eine Raupkopie oder? Raub setzt im juristischen Sinne immer Gewalt voraus. Bei einem Raub wird jemanden das Eigentum gewaltsam entfernt. Bei einer angeblichen Raubkopie, wird aber keine Gewalt ausgeübt. Es findet nicht einmal ein Diebstahl statt, weil die Daten ja kopiert werden, als dem Eigentümer erhalten bleiben. Im Grunde genommen keine Straftat, die aber von der Content-Mafia versucht wird zu kriminalisieren. Man kann reales und geistiges Eigentum nicht gleichsetzen. Die Content-Mafia meint jetzt, dass man dann ja den Ladendiebstahl legalisieren würde. Dies ist falsch! Wenn jemand in die Obstabteilung geht und eine Weintraube probiert, um zu prüfen ob er sie kaufen soll, kann man ihn nicht als Ladendieb bezeichnen. Ähnliches passiert in Tauschbörsen im Internet. Diese Menschen zu kriminalisieren ist das eigentliche Verbrechen. Inzwischen sind die Gesetze soweit verschärft, dass es ausreicht jemanden zu beschuldigen illegal etwas heruntergeladen zu haben. Vor Gericht ist man dann pauschal schuldig und hat kaum Chancen seine Unschuld zu beweisen. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar und widerspricht der Unschuldsvermutung. Ein zu striktes Urheberrecht widerspricht der Freiheit in westlichen Demokratien, da es Überwachungsmethoden voraussetzt, die tief in die Privatsphäre der Menschen eingreifen. Eine Reform des Urheberrechts ist dringend erforderlich um unsere Freiheit und Kultur zu retten!
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31 Aug 2011 Internettauschbörse

Rechtsanwalt Udo Vetter, bekannt durch www.lawblog.de, erläutert kurz und bündig die Rechtslage bei Downloads von urheberrechtlich geschütztem Material (z. B. Videos, Software, PC-Spiele usw.) und gibt Ratschläge zum Verhalten bei Abmahnungen. Das Video steht unter der Creative-Commons-Lizenz BY-NC-SA und wurde vom ZDF produziert. Regie: Mario Sixtus. Infos zur CC-Lizenz finden sich hier: creativecommons.org
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In diesem Beitrag vom 02.11.2008 ging es um das Thema „Tatort Tauschbörse” und die aktuell noch gültige Rechtslage: Die Motive, etwas illegales in Internet-Tauschbörsen zu tauschen sind vielfältig. Sie reichen von fehlenden attraktiven Angeboten seitens der Software-, Film- und Musikindustrie; bis hin zum Argument, freie Informationen für alle .. In „P2P-Tauschbörsen ist die Auswahl auf einschlägigen Seiten im Internet riesengroß, nur ein Klick führt zum Download. Doch genau dieser Klick kann zum Verhängnis werden. Die Rechteinhaber wie Software-, Film- oder Musikindustrie setzen sich seit einigen Jahren verstärkt zur Wehr. Denn sie erleiden nach eigenen Angaben Milliarden Verluste durch illegales Tauschen. Seit einigen Jahren häufen sich die Anzeigen bei den Staatsanwaltschaften. Diese sind von den Rechteinhabern oft detailliert vorbereitet. Die Geschädigten übermitteln den Behörden IP-Adressen, Zeitpunkt und Angaben zum Tausch bereitgestellter Dateien von Verdächtigen. Werden Ermittlungen aufgenommen, sind die Provider gegenüber der Staatsanwaltschaft verpflichtet, die Userdaten wie Name und Anschrift herauszugeben. Doch längst nicht jede Anzeige führt zu Ermittlungen. Bei kleinen „Fischen, also zum Beispiel denjenigen, die mit dem Tauschen kein Geld verdienen oder keine topaktuellen Titel zum Download anbieten, stellen viele Staatsanwaltschaften in Deutschland mittlerweile die Verfahren sofort ein. Begründet wird das von der Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker so

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23 Aug 2011 Internettauschbörse

Seit der Erfindung des MP3-Formats hat die Musikindustrie aussichtsreiche Chancen ungenutzt verstreichen lassen. Gerne schiebt sie die Schuld für sinkende Umsätze auf die Musikpiraterie, die in der Regel in den sogenannten “Peer to Peer (P2P)-Tauschbörsen” betrieben wird und nutzt diese als Erklärung für die anfängliche Ablehnung der Digitalisierung, doch muss sich die Musikindustrie schon mindestens seit dem Jahr 1960 mit Piraterie im großen Stil auseinandersetzen. Die Schließung einer bestimmten Tauschbörse hat nur zur Folge, dass sich die Nutzer auf andere Angebote verteilen. Im Gegensatz zu der Musikindustrie sah Shawn Fanning, der im Jahr 1999 Napster erfand, seinen Filesharingdienst eher als Suchmaschine an und empfand sich deswegen nicht als verantwortlich dafür, was für Dateien von den Nutzern getauscht wurden. Ein generelles Umdenken und die Entwicklung eines Unrechtsempfindens gegenüber kostenfreiem illegalem Download von Musiktiteln, ist nötig. Die Musikunternehmen müssen ihren Kunden eine attraktive legale Alternative schaffen, um ihre Produkte von den illegalen kostenfreien Downloads abzugrenzen und den Konsumenten vom Kauf zu überzeugen. Durch die Tauschbörsen wurde die digitale Musik entwertet, da alle Musiktitel umsonst und haufig illegal bezogen werden konnten. Ziel muss es sein, den “digitalen Musik-Download” wieder mit einem Wert zu versehen. Nur ein attraktives Angebot wird vom Konsumenten auch genutzt werden. ► Sendung: „Johannes B. Kerner” in SAT1
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Die Fahnder schlugen gleichzeitig in acht Bundesländern zu. 46 Büros und Wohnungen wurden vom BKA durchsucht. Das Ziel: Software-Raubkopierer. Betrüger, die Programm-Pakete im großen Stil kopieren und illegal vertreiben. Die bundesweite Razzia war ein voller Erfolg. Mindestens 16 Millionen Euro Schaden sollen die Verdächtigen, die sogar über ein eigenes CD-Presswerk verfügten, angerichtet haben. Insgesamt entstehen der Software-, Musik-, und Filmbranche jährlich allein in Deutschland Milliardenverluste durch illegal kopierte Produkte. Das Internet macht’s möglich. Blockbuster wie “Matrix” oder “Findet Nemo” sind vor dem Kinostart längst als Raubkopie zu haben. Musiktitel landen per Internet massenhaft auf den CDs der Fans – zum Nulltarif. Musiker, Produzenten und Softwarefirmen gucken bei dem Milliardengeschäft mit den Raubkopien in die Röhre. SPIEGEL TV hat Fahnder bei der Jagd auf Daten-Piraten begleitet ..
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